§1 Der Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer (DJ-Enrico) und dem Auftraggeber (Veranstalter, Kunde), kommt ausschließlich unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen zustande. Um einen rechtskräftigen Vertrag zu schließen, bedarf es einer Auftragserteilung durch den Kunden und einer Auftragsbestätigung des DJs in schriftlicher Form.

§2 Angebote und deren Gültigkeit 

Schriftliche Angebote sind maximal 14 Tage gültig. Mündliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

§3 Bezahlung

Im Vertrag ist schriftlich vereinbart in welcher Form die Gage an den Auftragnehmer übergeht. Möglich sind Vorauszahlung, Barzahlung. Die Währung ist immer Euro.

§4 An-/Abreise, Fahrtkosten

Der Auftragnehmer stellt Fahrtkosten in Rechnung, wenn die einfache Entfernung mehr als 50 km beträgt. Die Höhe der Fahrtkosten wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Dem Auftragnehmer wird ermöglicht barrierefrei mit dem Fahrzeug zum Be- und Entladen bis an den Spielort heranfahren zu können.

§5 Auf- und Abbau

Mindestens 2 Stunden vor Spielbeginn wird der DJ beginnen sein Equipment auf der Bühne / am Spielort aufzubauen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Bühne / der Spielort spätestens zu diesem Zeitpunkt für den DJ frei zur Verfügung steht. Der Weg vom Fahrzeug bis zur Bühne und zurück, muss ausreichend beleuchtet und rutschfest (z.B. Winterdienst) sein. Sollte es am Spielort unmöglich sein, das Equipment sicher zu transportieren (z.B. durch glatte Untergründe, starkes Gefälle), kann der DJ die Erfüllung des Auftrags ablehnen sofern Ihm keine kostenlose Hilfe zum Be- und Entladen zur Verfügung gestellt werden kann. Mindestens 2 VDE geprüfte, voneinander unabhängige (Licht-) Stromkreise (16A / 230 V) sollten sich in unmittelbarer Nähe der Bühne befinden. Für Schäden am Equipment, welche auf eine unsachgemäße, nicht den Richtlinien entsprechende Elektroinstallation zurückzuführen sind, ist der Veranstalter haftbar.

§6 Veranstalterpflichten

Sämtliche behördliche Genehmigungen und Veranstaltungsanzeigen sind vom Veranstalter zu leisten. GEMA-Gebühren und sonstige Kosten für Genehmigungen, sind einzig vom Auftraggeber zu entrichten. Haftungs-/Leistungsansprüche, die von Dritten diesbezüglich an den DJ gestellt werden, werden in Form von Schadensersatzansprüchen an den Veranstalter / Auftraggeber weitergeleitet. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass Übergriffe, Gewaltandrohungen, unzumutbare Belästigungen von z.B. alkoholisierten Personen verhindert werden. Sollte es zu derartigen Zwischenfällen kommen, kann der DJ den Spielbetrieb sofort einstellen. Für Schäden, die vom Kunden selbst oder seinen Gästen am Equipment des Auftragnehmers entstehen, haftet der Auftragnehmer in vollem Umfang.

§7 Widerrufsbelehrung, Stornierung

Der Kunde kann den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung ohne Angaben von Gründen schriftlich per E-Mail, WhatsApp, oder per Post kostenfrei widerrufen. Zur Wahrung der Frist ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs ausreichend. Nach verstreichen der Widerrufsfrist ist eine Stornierung nicht mehr möglich. In Ausnahmefällen kann der Auftragnehmer aus Kulanzgründen entscheiden, ob einer Stornierung entsprochen wird.

Im Falle einer Stornierung werden Gebühren laut Tabelle gestaffelt berechnet:

Stornierungszeitraum vor dem Veranstaltungstermin nach Ablauf der Widerrufsfrist

– 20% des vereinbarten Pauschalbetrags, mind. 100,00 EUR bei weniger als 24 Wochen

– 30% des vereinbarten Pauschalbetrags, mind. 200,00 EUR bei weniger als 20 Wochen

– 40% des vereinbarten Pauschalbetrags, mind. 300,00 EUR bei weniger als 16 Wochen

– 50% des vereinbarten Pauschalbetrags, mind. 350,00 EUR bei weniger als 12 Wochen

– 70% des vereinbarten Pauschalbetrags, mind. 450,00 EUR bei weniger als 8 Wochen

– 80% des vereinbarten Pauschalbetrags, mind. 560,00 EUR bei weniger als 4 Wochen

– 100% des vereinbarten Pauschalbetrags, mind. 700,00 EUR

§8 Gerichtsstandort 

8.1 Der Gerichtsstandort ist das Amtsgericht Senftenberg. In Ausnahmefällen ist es möglich den Gerichtsstandort in der Nähe des Anwalts vom Auftragnehmer zu wählen. Es findet ausschließlich deutsches Recht seine Anwendung. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner