AGB
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§1 – Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGBs genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen DJ Enrico und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunden genannt) geschlossenen Verträge; unabhängig davon, ob diese mündlich oder schriftlich geschlossen werden.
(2) Diese AGBs gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit; es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Von diesen AGBs abweichend getroffene Regelungen besitzen nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich fixiert und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sind.
§2 – Angebot und Vertragsabschluss
(1) Es gelten ausschließlich die mündlich oder schriftlich vereinbarten Preise. Angebote werden nur dann berücksichtigt, wenn die dafür vorgesehene Frist eingehalten wird. Bereits durch voran gegangene Veranstaltungen bestehende/ bzw. ausgehandelte Preise werden nicht zwangsweise für darauf folgende Events übernommen. Der Veranstalter hat in diesem Fall die Pflicht sich dessen noch einmal zu versichern.
(2) DJ Enrico hält sich 14 Tage an seine Angebote gebunden; danach sind sie freibleibend.
(3) Eine Auftragserteilung kommt zustande
durch Annahme eines Angebotes in schriftlicher Form und anschließender Auftragsbestätigung durch DJ Enrico; oder
durch einen von beiden Seiten unterzeichneten Engagement-, Leih- oder Dienstleistungsvertrag.
II. BUCHUNG VON DJ Enrico, TON- UND LICHTTECHNIK
§3 – Widerruf und Kündigung
(1) Beide Vertragsparteien können geschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) Kündigt der Kunde den Vertrag nach Ablauf der Widerrufsfrist, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz nach folgender Staffelung an DJ Enrico zu zahlen:
30 % der Gage bei Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung;
50 % der Gage bei Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung;
80 % der Gage bei Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung.
Bei einer späteren Kündigung sind 100 % der Gage fällig.
(3) Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei DJ Enrico entscheidend. Die Schadensersatzverpflichtung entfällt soweit ganz oder teilweise, wenn der Kunde nachweist, dass DJ Enrico kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(4) Bei einem Rücktritt von DJ Enrico auf Grund schwerer Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt hat dieser den Kunden unverzüglich zu informieren und den Rücktrittsgrund schriftlich nachzuweisen (z.B. ärztliches Attest, Unfallbericht o.ä.). Die Leistungspflicht von DJ Enrico hebt sich in diesem Fall gegen die Vergütungspflicht des Kunden auf. In diesem Fall wird DJ Enrico bemüht sein, für einen angemessen Ersatz zu gleichen Konditionen zu sorgen.
(5) Das Widerrufs- bzw. Kündigungsverlangen hat für beide Seiten nur in schriftlicher Form Gültigkeit.
§4 – Leistungserbringung
(1) DJ Enrico stellt die im Vertrag genannten Leistungen für den angegebenen Zeitraum zur Verfügung.
(2) DJ Enrico führt das Programm gemäß den im Vorfeld mit dem Kunden getätigten Absprachen durch. Sie berücksichtigen dabei auch die vom Kunden gewünschte Musikauswahl; ein Anspruch auf Erfüllung eines bestimmten Musikwunsches besteht jedoch nicht.
(3) DJ Enrico übernimmt die Bereitstellung und den Transport des vertraglich vereinbarten technischen Equipments zum und vom Veranstaltungsort. DJ Enrico schließt den Aufbau der Technik rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn ab; der Abbau erfolgt unmittelbar nach Veranstaltungsende.
§5 – Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, DJ Enrico den Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich zu machen, um mit dem Aufbau des technischen Equipments beginnen zu können. Der Kunde benennt einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner am Veranstaltungsort.
(2) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes unentgeltlich zur Verfügung. Ist der Veranstaltungsort nur unter erschwerten Bedingungen zugänglich (z.B. fehlende Aufzüge, enge Treppen, lange Wege), so ist der Kunde verpflichtet, dies vorab DJ Enrico mitzuteilen.
(3) Für den Aufbau der Technik wird durch den Kunden ein Tisch mit den Mindestmaßen 1,20 m x 0,60 m sowie ein separater Stromkreis (230 V, 16 A) unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
(4) Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Kunde für einen ebenen, sicheren sowie trockenen bzw. überdachten Standort (z.B. Bühne) für das technische Equipment und DJ Enrico
(5) Eine angemessene Umkleidemöglichkeit bei Bedarf ist vom Kunden zu stellen.
(6) Der Kunde ist für die Übernahme und Abführung eventuell anfallender GEMA-Gebühren (auch für ggf. eingesetzte überspielte und digitale Tonträger) verpflichtet.
(7) Während der Veranstaltung übernimmt der Kunde die Kosten für die Bewirtung (Essen und Getränke im angemessenen Rahmen) für DJ Enrico
(8) Bei Entfernungen über 100 km ist vom Kunden eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit zu stellen.
§6 – Vergütung, Zahlung, Verzug
(1) Alle vereinbarten Gagen und Mietpreise verstehen sich in Euro.
(2) Über die Höhe der vereinbarten Gagen ist Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
(3) Der Gesamtbetrag (vereinbarte Gage, Kosten für Technikmiete, ggf. Fahrt- und sonstige Nebenkosten) ist wie folgt zahlbar:
direkt nach der Veranstaltung in bar an DJ Enrico
§7 – Gewährleistung
DJ Enrico übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Darbietung beim Publikum des Kunden.
§8 – Sonstige Vereinbarungen
(1) DJ Enrico ist von der Programmgestaltung grundsätzlich frei und unterliegt keinerlei Weisungen des Veranstalters.
(2) DJ Enrico ist bemüht, konkrete personelle Wünsche des Kunden zu erfüllen, ist jedoch berechtigt, einen adäquaten Ersatz zu verpflichten. Dies gilt insbesondere auf Grund von Krankheit oder wenn es auf Grund interner Abläufe erforderlich ist.
(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass DJ Enrico den Namen des Kunden für seine Referenzen verwenden darf.
(4)Von DJ Enrico beauftragte Personen haben jederzeit kostenfreien Zutritt zu allen Bereichen der Veranstaltung und sind befugt, vor, während und nach der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen. DJ Enrico ist es gestattet, diese Aufnahmen für Werbezwecke und zur Kundeninformationen einzusetzen.
(5) DJ Enrico ist berechtigt, vor, während und nach der Veranstaltung in einer angemessenen Form Werbung für eigene Zwecke zu betreiben (z.B. Herausgabe von Visitenkarten).